Zu viel getrunken? Zu viel gekifft? Die Freundin ist ohnmächtig? Ein Kollege hat Pillen geschluckt und ist nicht mehr ansprechbar? Ab wann muss man Erste Hilfe leisten? Wann ruf ich die Rettung? Und hat das Konsequenzen?

Wenn du dir unsicher bist: Ruf im Notfall immer Hilfe unter Tel. 144!



Ruf die Rettung!

  • Wenn die Person bewußtlos ist.
  • Wenn die Person nicht mehr atmet.
  • Wenn die Person nicht mehr auf Ansprechen, Zwicken, Schütteln... reagiert bzw. stark weggetreten ist.
  • Wenn die Person Blut erbricht.
  • Wenn die Person Dinge tut, die sie selbst gefährden (z.B. will sie aus dem Fenster springen)
  • Wenn die Person Dinge tut, die andere gefährden (z.B. hat sie ein Messer und greift andere damit an). In diesem Fall ruf auch die Polizei unter Tel. 133.
  • Wenn du dir nicht sicher bist, was du tun sollst.

Egal, wie alt du bist: Erste Hilfe im Notfall zu leisten ist eine Pflicht. Machst du es nicht, kann das strafbar sein. 

Wenn es um illegale Substanzen geht: Im Moment zählt das nicht. Wichtig ist, dass niemand dauerhaft zu Schaden kommt. Professionelle Hilfe ist dafür da. Leben retten hat immer Vorrang.


Illegale Substanzen & Medikamente

Wenn Schwindel, akute Übelkeit oder negative Gefühle wie Angst oder Panik auftreten, dann hilft:

  • Säfte mit Vitamin C oder Zuckerwasser anbieten,
  • Kopf, Nacken und Unterarme kühlen,
  • Person nicht alleine lassen,
  • ev. Körperkontakt, wenn die Person das möchte.

Achtung!
Kaffee oder Energie-Drinks bringen in der Regel keine Besserung.

Wenn Angstzustände oder Stressgefühle auftreten, ist es sinnvoll, sich in einem ruhigen Raum (mit frischer Luft) mit vertrauten Personen aufzuhalten.

Bei einem Kollaps (die Augen rollen nach hinten, Atemnot, kalter Schweiß, Koordinationsstörungen und Übelkeit) Erste Hilfe leisten:

  • rasch für frische Luft und Ruhe sorgen,
  • Personen in Not in die stabile Seitenlage bringen und Atmung und Puls kontrollieren – bei Erbrechen die Mundhöhle säubern (Erstickungsgefahr),
  • bei Kälte mit Decken warm halten,
  • keine Panik, Ruhe bewahren und die betroffene Person nicht alleine lassen.

In Notfällen immer die Rettung (144) verständigen. Angehörige der Rettung stehen unter Schweigepflicht. Deine oder die Gesundheit deiner Freund_innen ist auf alle Fälle wichtiger, als die Angst vor rechtlichen Konsequenzen.

Mehr zu Cannabis & Medikamentensucht.


Alkohol-Vergiftung

Erste Hilfe bei Kreislaufproblemen, Übelkeit oder Herzrasen - helfen kann:

  • beruhigen
  • hinlegen, Beine hoch lagern
  • Bewusstlose und Schlafende in stabile Seitenlage bringen
  • ruhige Umgebung schaffen
  • für Frischluft sorgen
  • bei Kälte zudecken, um einer Unterkühlung vorzubeugen
  • Wasser anbieten

Der Ärztefunkdienst 141 kann dich beraten und hat Schweigepflicht.

Person ist bewußtlos oder nicht mehr ansprechbar:

Bei Bewusstlosigkeit, Atemstörungen, fehlenden Reflexen (zwicken!) ruf sofort die Rettung unter Tel. 144. 

Bei einer Alkoholvergiftung wird die betroffene Person ins Spital gebracht. Dort wird der Kreislauf unterstützt und Flüssigkeit (Infusion) gegeben.

Für den Krankentransport und Spitalsaufenthalt entstehen Kosten, die man unter Umständen selber tragen muss. Das ist allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt auf deine Versicherung an. Rechtlich passiert nichts. Die Polizei wird nicht verständigt, bei Fällen von "Komasaufen" manchmal die MAG ELF - Wiener Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt).

Hol jedenfalls immer dann Hilfe, wenn du dir unsicher bist, wie du richtig reagieren sollst.
Lass deine betrunkenen Freund_innen nicht alleine.

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Letzte Aktualisierung: Februar 2024

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