Du gehst in die Schule oder arbeitest, kaufst ein, reist in andere Länder, zahlst Steuern – für all diese Bereiche werden von Abgeordneten im EU-Parlament, im Nationalrat, im Landtag … die Regeln gemacht. Überlass daher nicht anderen die Entscheidung, wer deine Interessen vertreten soll.



Warum wählen?

Ohne es bewusst zu merken, ist dein ganzes Leben von politischen Entscheidungen geprägt:

  • Wenn du Ausgehen willst, musst du dich an die Altersbegrenzungen halten, die Politiker_innen im Jugendschutzgesetz beschlossen haben.
  • Selbstbestimmung und Rechte für LGBTIQA* Personen.
  • Wenn du mitbestimmen willst, welche Richtlinien beim Thema Umwelt in Österreich gelten sollen

Die Parteien haben unterschiedliche Meinungen zu vielen Themen. Du entscheidest mit deiner Stimme mit, welche politische Partei die stärkste wird und ihre Meinung und ihr Programm am besten umsetzen kann.

Deine Stimme zählt! Informiere dich hier, um so abstimmen zu können, dass deine Stimme auch tatsächlich deinen Überzeugungen entspricht.


Wie wählen?

  • In Österreich darfst du schon ab 16 wählen.
  • Es gibt Wahlen in der Gemeinde, in deinem Bundesland, österreichweit und in der EU. 
  • Bei Landtags- und Nationalratswahlen brauchst du eine österreichische Staatsbürgerschaft, um für die Wahl zugelassen zu werden, bei den Bezirksvertretungswahlen in Wien darfst du auch mitbestimmen, wenn du EU-Bürger_in, aber keine Österreicher_in bist.
  • Du kannst per Wahlkarte oder persönlich am Wahltag wählen.
  • Du wirst rechtzeitig vor jeder Wahl per Post verständigt, wie, wann und wo du wählen kannst. 
  • Die nächsten Wahlen sind die Europa-Wahlen (9. Juni 2024), sowie die Nationalratswahl (vorauss. Herbst 2024)

Was wählen?

Wählen bedeutet mitbestimmen. In Österreich gibt es fünf verschiedene allgemeine Wahlen:

  • Nationalratswahl
  • Landtagswahl
  • Gemeinderatswahl (und Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin, soweit vorgesehen)
  • Wahl zum Europäischen Parlament
  • Bundespräsident_innenwahl

In Wien tritt der Gemeinderat auch als Landtag zusammen, es findet daher nur eine Wahl statt. Allerdings werden in Wien zusätzlich die Bezirksvertretungen gewählt.

Hinweis: Die Mitglieder des Bundesrats werden von den Landtagen gewählt.

Darüber hinaus gibt es Wahlen zu den gesetzlichen Interessenvertretungen (z. B. Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Österreichische Hochschüler:innenschaft), an denen aber nur die jeweiligen Mitglieder teilnehmen können.


Nationalratswahl

Für Gesetze, die in ganz Österreich Gültigkeit haben, ist der Bund zuständig. Das Parlament beschließt dabei Gesetze wie beispielsweise zur Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Diese gelten in ganz Österreich und sind in jedem Bundesland umzusetzen.

Das österreichische Parlament

In Österreich wird das Parlament auch Hohes Haus genannt. Es besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat.

Die Aufgaben des Parlaments sind ebenfalls in der Verfassung festgelegt und lauten:

Gesetzesentwürfe initiieren, beraten und beschließen (Gesetzgebung)

Arbeit der Bundesregierung kontrollieren (Kontrolle)

Mitwirkung an EU-Vorhaben

Mitwirkung an der Vollziehung (Nationalrat)

Nationalrat

Im österreichischen Parlament gibt es zwei Kammern, der Nationalrat ist eine davon.

Wie der Nationalrat gebildet wird:

Die 183 Abgeordneten zum Nationalrat werden von den wahlberechtigten Staatsbürger_innen gewählt: Demokratie ist immer Herrschaft auf Zeit. In Österreich muss der Nationalrat daher spätestens alle fünf Jahre neu gewählt werden. Manchmal kann das aber auch schon früher passieren. Etwa, wenn die Regierungsparteien ihre Zusammenarbeit wegen großer Konflikte beenden.

Ein Grundsatz der Demokratie lautet: Im Parlament sollen die Interessen möglichst vieler Staatsbürger_innen vertreten sein. Daher sind Wahlen sehr genau geregelt. Die Wähler_innen müssen sich für eine bestimmte Partei entscheiden. Der Nationalrat wird dann aufgrund eines Listen- und Verhältniswahlrechts gebildet. Die Sitze – oder Mandate – im Nationalrat werden auf die Parteien verteilt.

Für die korrekte Aufteilung gibt es besonders strenge Regeln: Schlüssel dazu ist der prozentuelle Stimmenanteil.

Bundesrat

Der Bundesrat, auch Länderkammer genannt, vertritt in der Gesetzgebung die neun Bundesländer. Die Mitglieder werden von den Landtagen in den Bundesrat entsandt und spiegeln in etwa die politische Zusammensetzung des jeweiligen Landtages wider. Die Anzahl der Mitglieder (derzeit 60) ändert sich mit der Bevölkerungsentwicklung in den Bundesländern.

Genaue Infos findest du hier.

Du willst genau wissen, wie das Österreichische Parlament funktioniert, dann schau dir das Video dazu an.


Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 werden Millionen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament an der Gestaltung der Zukunft der Demokratie in der Europäischen Union mitwirken.

Alle Infos zur Europawahl findest du hier.

Nütze deine Stimme und gehe wählen – so kannst du die Welt, in der du leben, mitgestalten

Vielen ist gar nicht bewusst, auf wie viele Menschen sich das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament auswirkt. Das Europäische Parlament verabschiedet Rechtsvorschriften, die alle betreffen: große Länder und kleine Ortschaften, mächtige Konzerne und junge Start-up-Unternehmen.

Mit den Rechtsvorschriften der Union werden die Dinge angegangen, die den meisten Menschen wichtig sind: Umweltschutz, Klimaschutz Sicherheit, Migration, Sozialpolitik, Verbraucherrechte, Wirtschaft, Rechtsstaatlichkeit usw.  

Was tut die EU für mich?

Die EU-Kampagne "Was Europa für mich tut" hat über 400 Einträge zusammengestellt, die zeigen sollen, in welchen Bereichen unseres Lebens europäische Politik mitmischt. Die Themen reichen von Schutz vor Hetze im Netz bis zu Bestimmungen, welche Zutaten in Kakaopulver enthalten sein dürfen.

Schau mal rein!

 


Landtags- und Gemeinderatswahl

Die "Wiener Wahlen" umfassen sowohl die Gemeinderats- als auch die Bezirksvertretungswahlen in Wien, die gleichzeitig stattfinden.

Aufgrund der Tatsache, dass Wien sowohl eine Stadt als auch ein eigenes Bundesland ist, nehmen ihre Institutionen auch gesetzgeberische und Verwaltungsfunktionen auf Landesebene wahr. Der Gemeinderat fungiert gleichzeitig als Landtag, der Stadtsenat übernimmt die Aufgaben einer Landesregierung, und der Bürgermeister ist gleichzeitig Landeshauptmann.

Der Gemeinderat, besteht aus 100 Mitgliedern, die durch die Wahl vergeben und je nach Wahlergebnis auf die im Gemeinderat (5% Hürde) vertretenen Parteien aufgeteilt werden.

In Wien hat jeder der 23 Bezirke sein eigenes "Bezirksparlament", die Bezirksvertretung, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Diese Bezirksvertretungen setzen sich aus Bezirksräten zusammen, deren Anzahl von der Einwohnerzahl abhängt.

Der Wiener Bürgermeister und der Stadtsenat werden in der ersten Sitzung der Amtsperiode vom Gemeinderat gewählt.

Zu den Aufgaben der Gemeinde zählen:


•Öffentliche Sport- und Freizeitanlagen

•Bau und Erhaltung von Wegen, Plätzen, Siedlungsstraßen, Wasser- und Kanaleinrichtungen

•Bauwesen

•Bau und Verwaltung von Gemeindewohnungen

•Müllabfuhr und Entsorgung

•Kanalisation

•Verkehrsleistungen

•Kulturelle Einrichtungen (z.B. Jugendtreffs)

•Schulerhalter von Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Schulen des Polytechnischen Lehrganges

•Ausstellen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden


Zu den Aufgaben der Bezirksvertretungen zählen:

Bezirksvertretungen bestehen in Wien je nach Größe des Bezirkes aus 40 bis 60 gewählten

Mitgliedern, den Bezirksräten. Ihnen übergeordnet ist der Bezirksvorsteher.

In die Entscheidungskompetenz der Bezirke fallen durch die  beispielsweise die Instandhaltung

von Kindergärten und Pflichtschulen, die Erhaltung von Nebenstraßen sowie der Sicherung ihrer

Verkehrssicherheit, die Errichtung und Pflege von Parks und Spielplätzen sowie die Finanzierung von Jugendeinrichtungen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erhalten die Bezirke ein fixes Budget. 

 


Letzte Aktualisierung: März 2024

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